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2G? 3G?

Corona ▼
Die Corona-Maßnahmen sind kompliziert!
Es wird der Zutritt zu diversen Veranstaltungen wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Gastronomie, Hotellerie geregelt:

Die Abkürzugnen im Einzelnen:

2G meint geimpft oder genesen. Als geimpft gelten  Personen, bei denen die abschließende Impfung mindestens zwei Wochen  zurückliegt. Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion  mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss  mindestens 28 Tage alt sein und darf aber nicht länger als sechs Monate  zurückliegen.

2G Plus: wie 2G, das Plus bedeutet, dass geimpfte  und/oder genesene Personen zusätzlich getestet sind. Als Test wird das  negative Ergebnis eines Corona-Schnelltests verlangt, das höchstens 24  Stunden alt sein darf. Alternativ kann auch ein negativer PCR-Test  vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Entscheidend ist  dabei der Zeitpunkt des Abstrichs.

3G bedeutet vollständig geimpft, genesen oder  getestet. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich,  der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

3G Plus bedeutet geimpft, genesen oder PCR-getestet.  Hier wird von Ungeimpften ein negativer PCR-Test verlangt. Die Abnahme  der Probe darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Der Test muss  bei längeren Aufenthalten, zum Beispiel in Hotels, alle 72 Stunden  erneuert werden.



Diese Zutrittsbeschränkungen sind unterschiedlich je nach

» Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt.
» Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten (AIB).
» Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten.
» Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten.


Die tagesaktuelle Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenbelegung gibt es hier:

Hier entnommen
Stand 09.12.21:  662 COVID-Fälle auf Intensivstationen in Baden-Württ., Hospitalisierungsinzidenz 5,6 (=5,6 von 100000 liegen als COVID-Patienten auf Intensivstationen)
Wir haben zur Zeit die Alarmstufe II. Das bedeutet:
  • Weihnachtsmärkte, Stadtfeste etc. sind nicht erlaubt.
  • private Veranstaltungen (Hochzeit...) sind auf 1 Haushalt und 1 Person eingeschränkt
  • öffentliche Veranstaltungen: 2G+
  • öffentliche Verkehrstmittel: 3G
  • Kultureinrichtungen: 2G+
  • Religiöse Veranstaltungen: Abstand 1,5 m
  • Beherbergung: 2G (mit einzelnen Ausnahmen)
  • Messen, Ausstellungen: 2G+
  • Gastronomie: 2G+
  • Freizeiteinrichtungen (z.N. Zoo, Fitneß):2G+
  • körpernahe Dienstleistungen: 2G+ (Ausnhame medizinisch notwendige Behandlungen, Friseur)
  • Friseur: 3G+
  • Touristische Verkehre (z.B. Schifffahrt):2G+
  • Sport im Freien: 2G
  • Sport in geschlossenen Räumen: 2G+
  • Sportveranstaltungen: 2G+ mit erheblich reduzierter Zuschauerzahl (nicht mehr als 750, max. 50% der Kapazität)
  • Einzelhandel: 2G (Ausnahme: Grundversorgung, Abhol-, Lieferservice)
  • Außerschulische Bildung: 2G+
  • Bildung: 3G (mehrtätige Veranstaltungen: erneuter Test alle 3 Tage)





letzte Aktualisierung: 16.08.2023
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